Blick auf den Marktplatz und die Bühne beim Karlsruher Stadtfest 2024 Hero Bild Dekoration

Karlsruher Stadtfest

11. und 12. Oktober 2025

Einleitung

Zum Abschluss des Sommers putz sich Karlsruhe auch dieses Jahr heraus und feiert am zweiten Oktoberwochenende den Start in den Herbst. 

Programm
Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Das Karlsruher Stadtfest ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar (Haltestelle Marktplatz oder Kaiserstraße). Weitere Informationen – auch zur Anreise nach Karlsruhe – findest Du auf der Seite des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV).

    Für Autofahrer stehen zahlreiche Parkhäuser in der Innenstadt zur Verfügung. Wir empfehlen, das Parkleitsystem zu nutzen, um schnell und einfach freie Parkplätze zu finden. Zudem besteht die Möglichkeit, die z. T. kostenfreien P&R-Plätze zu nutzen. Eine Übersicht gibt es hier

  • Ja. Kostenlose öffentliche Toiletten (auch barrierefrei) gibt es auf den Veranstaltungsflächen Friedrichsplatz, Marktplatz und Schlossplatz. Zusätzlich befinden sich in der Innenstadt viele weitere öffentliche Toiletten. Eine Übersicht findest Du hier

  • Das Stadtfest findet größtenteils draußen statt. Bei leichtem bis mittleren Regen wird das Programm meist fortgesetzt, bei starkem Unwetter werden einzelne Programmpunkte eventuell verschoben oder abgesagt.

  • Ja, auf dem Karlsruher Stadtfest findest Du Erste-Hilfe-Stationen am Marktplatz (Zähringerstraße) und am Friedrichsplatz (Lammstraße). Zudem sind Sicherheitskräfte vor Ort, die bei Bedarf Unterstützung leisten können.

  • Falls Du während des Stadtfests etwas verloren hast, melde Dich bitte innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung bei uns. Wir prüfen dann, ob der Gegenstand bei uns abgegeben wurde. Nach einer Woche werden die verbliebenen Fundstücke an das Fundbüro der Stadt Karlsruhe übergeben, wo sie abgeholt werden können.

Partner

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Bild- & Tonaufnahmen

Bild- & Tonaufnahmen

Jede Besucherin und jeder Besucher willigt darin ein, dass die veranstaltende KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH sowie von dieser beauftragte Dritte im Rahmen der Veranstaltung, ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein, berechtigt sind, Bild- und   Tonaufnahmen der Besucher und Besucherinnen zu erstellen und/oder durch Dritte erstellen zu lassen, diese zu vervielfältigen, zu senden und in jeglichen audiovisuellen Medien zu nutzen und/oder durch Dritte vervielfältigen, senden und nutzen zu lassen. § 23 Abs.2 KunstUrhG bleibt unberührt.