Hygienebestimmungen
Es galten die aktuellen Bestimmungen des Landes Baden-Württemberg.
In allen Bereichen galt grundsätzlich die Maskenpflicht.
In der Alarmstufe II galt für die umzäunten Bereiche (Waren- & Kunsthandwerksbereich) auf dem Marktplatz 2G, d.h. es hatten nur Personen Zutritt, die geimpft oder genesen waren. Eine Übersicht aller Teststellen im Stadt- und Landkreis finden Sie hier.
Ausnahmen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Grundschüler, Schüler eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
-
Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem
10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
Die Besucherinnen und Besucher waren zudem gebeten vom Angebot der Handdesinfektionsspender Gebrauch zu machen.