Music to go 2021 – Hygienebestimmungen

Liebe Besucherinnen und Besucher, 

das Programm ist an allen Spielorten kostenlos. Ein Ticketvorverkauf findet nicht statt. Um Ihnen ein schönes und sicheres Miteinander zu ermöglichen, bitten wir um Einhaltung der nachfolgenden Hygienebestimmungen: 

Die 3 G-Regel

Zugang zu den Spielorten Evangelische Stadtkirche und Christuskirche haben ausschließlich Corona-symptomfreie Menschen, die einen maximal 24 Stunden alten Test mit negativem Befund vorweisen oder die belegen können, dass sie seit mindestens 14 Tagen ihre vollständige Impfung hinter sich haben oder genesen sind (PCR-Testnachweis mit positivem Befund, min. 28 Tage, max. 6 Monate alt), also: getestet oder geimpft oder genesen. Bitte halten Sie den entsprechenden Nachweis inkl. Ihrem Ausweis am Einlass bereit.

Die AHA-Regeln 

Bitte halten Sie an allen Spielorten die Abstandsregeln (1,5 Meter) ein. Wir empfehlen außerdem überall das Tragen medizinischer Masken (OP oder FFP2). An den Spielorten Evangelische Stadtkirche und Christuskirche sowie beim Abschlusskonzert am Marktplatz gilt Masken-Pflicht. Am Marktplatz dürfen die Masken am Sitzplatz abgenommen werden. Bitte desinfizieren Sie sich am Eingang die Hände.

Kontaktdatenerfassung 

An den Spielorten Evangelische Stadtkirche und Christuskirche sowie beim Abschlusskonzert am Marktplatz erfolgt der Zugang nur gegen Kontaktdatenerfassung. Die Registrierung kann über das Luca-System (App oder Web-Browser) oder über das Ausfüllen eines Papierformulars erfolgen. QR-Codes für das Luca-System sind an allen Zugängen angebracht. Alle gesammelten personenbezogenen Daten werden entsprechend dem Datenschutz für vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet. Auf Verlangen werden die Daten der zuständigen Behörde zur Nachverfolgung möglicher Infektionswege zur Verfügung gestellt. 

Einlass und Sitzplätze 

An den Spielorten Evangelische Stadtkirche und Christuskirche sowie beim Abschlusskonzert am Marktplatz erfolgt die Platzzuweisung durch das Veranstalterpersonal. Es ist nur eine begrenzte Personenzahl zugelassen. Das Verrücken der Stühle/Sitzgruppen ist nicht zulässig. Wir bitten um Verständnis, dass bei den beiden Kirchen ein Einlass nach Beginn des Konzertes nicht möglich ist.