Karlsruher Pausengutschein
Als Arbeitgeber den Mitarbeitern eine Freude machen? Mit dem Karlsruher Pausengutschein, kein Problem!
Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit, seinen Mitarbeitenden jeden Monat bis zu 15 Essensgutscheine steueroptimiert – als Zusatzentlohnung – zu schenken.
Mit der Ausgabe der Karlsruher Essensgutscheine kann den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Essenszuschuss von bis zu 1.301,40 € jährlich gewährt werden. Bis zu diesem Betrag können die Karlsruher Essensgutscheine steueroptimiert ausgegeben werden (§ 8 Abs. 2 EStG). Der Maximalbetrag für den täglichen Essenszuschuss liegt bei 7,23 € pro Mitarbeiter. Dabei sind die ersten 4,13 € mit 25 % pauschal zu versteuern, die zweiten 3,10 Euro sind steuerfrei.
Nationale Anbieter von Essensgutscheinen verlangen von den Unternehmen, die diese Gutscheine für ihre Mitarbeitenden erwerben, bis zu 10 % des Werts an Gebühren. Bei dem System der City Initiative Karlsruhe fallen lediglich Gebühren in Höhe von 2,5 % an. Ein weiterer Vorteil der Essensgutscheine: Die Käuferinnen und Käufer unterstützen regionalen Lebensmittel- und Gastronomiebetriebe, denn das Geld bleibt damit in der Region.
Weitere Infos und Bestellung unter www.pausengutschein.de