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23. April 2021 • Karlsruhe Tourismus • Biergeschichten

Der Internationale Tag des Bieres findet am ersten Freitag im August statt. Der deutsche Brauer-Bund feiert dagegen am 23. April. Warum? Ganz einfach – da jährt sich die Verkündung des Bayrischen Reinheitsgebotes: In unser Bier gehört nur Wasser, Hopfen und Malz! Von der Hefe ist erst später die Rede, die war 1516 noch nicht bekannt. Die Würze im offenen Bottich gärte damals auch ohne das biologische Wissen wieso. Hefezellen und andere Mikroorganismen treiben nämlich fast überall durch die Luft.

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Logo 500 Jahre Reinheitsgebot

Für ganz Deutschland gilt das Reinheitsgebot übrigens erst seit 1906. Das Reinheitsgebot war damals notwendig und im Sinne der Verbraucher. Denn bis zu dessen Erlass mixten die Brauer oft die abenteuerlichsten Zutaten ins Bier, ob Tollkirsche, Bilsenkraut, Stechapfel, Wurzeln, Ruß oder Pech, um Aussehen, Geschmack und die berauschende Wirkung zu verstärken. Wobei Brauer im Mittelalter eher Brauerinnen waren: Hatten die Frauen Brot gebacken, nutzten sie einen ungebackenen Laib als Startkultur für das Bierbrauen. Denken Sie an Rumpelstilzchen: „Heute back ich, morgen brau ich und übermorgen hol ich der Königin ihr Kind.“

Das Reinheitsgebot ist das älteste, heute noch gültige Lebensmittelgesetz der Welt. Die Brauerinnen und Brauer halten es in Ehren, weil es noch heute der Inbegriff für die Qualität des Bieres ist. Nach dem Reinheitsgebot werden die in der EU zum Brauen zugelassenen künstlichen Zusatzstoffe strikt ausgeschlossen. Das Brauen bleibt beschränkt auf die vier natürlichen Zutaten, was aber eine immense Bandbreite an Bierstilen und Geschmacksnoten ermöglicht. Das Reinheitsgebot hat auch nach über 500 Jahren nichts an Aktualität verloren, denn es steht für Reinheit, Klarheit, Transparenz und höchste Qualität.

Aufgrund einer Klage am Europäischen Gerichtshof sind in Deutschland seit 1987 auch Biere erhältlich, die dem Reinheitsgebot nicht entsprechen. Deutsche Brauereien jedoch sind gehalten, nach dem Reinheitsgebot zu handeln. Trotzdem gibt es bei uns die unterschiedlichsten Geschmacksrichtungen – etwa Pils, Altbier in Düsseldorf, Kölsch in Köln, dunkle Biere in Franken, Weißbier in Bayern, Schwarzbier in Sachsen. Oder die trendigen „Craft beers“: Orangen- oder Mango-Aroma im India Pale Ale, erzielt ganz ohne Fruchtzusatz. Unterschiedliche Malze, ausgesuchte Hopfensorten, die richtige Hefe und eine bestimmte Lagerung, das reicht für die Vielfalt.

Wie heißt es so schön im Jahr 1681 in einem Text: „Das Bier ist ein Getranck auß wasser / Gemultztem Getraid und hopffen gesotten und gebrewet“. Mehr braucht’s wirklich nicht.

Der von der Münchner Produktionsfirma “al Dente Entertainment” in Zusammenarbeit mit den deutschen Brauern produzierte Film zum Reinheitsgebot kombiniert eindrucksvoll Portraits von Brauerinnen und Brauern, aber auch von Studenten und Professoren der Brauwissenschaften sowie von Bier-Sommeliers und anderen Bierkennern. Mitgewirkt an dem aufwändigen Film, der 2015 an verschiedensten Orten in Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen gedreht wurde, hat auch Luitpold Prinz von Bayern, Nachfahre der Wittelsbacher, dessen Vorfahren am 23. April 1516 in Ingolstadt das Reinheitsgebot begründet hatten.

Allen Mitwirkenden, die im Abspann genannt werden, ein herzliches Dankeschön!

Weitere Informationen unter: www.reinheitsgebot.de

Das Reinheitsgebot - Film ab!

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