Hotel Aviva
Karlsruhe

Leistungen & Preise
Dreibettzimmer
Vierbettzimmer
Informationen von Ihrem Gastgeber
Konditionen/Extras
Liebe Gäste, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Stadt Karlsruhe ab dem 1. Juli 2025 eine Übernachtungssteuer, die so genannte City Tax erhebt. Sie dient der Förderung und Finanzierung von touristischen und kulturellen Projekten in Karlsruhe. Wer ist betroffen? Alle Personen, die in Karlsruhe gegen Entgelt übernachten, sind steuerpflichtig. Dies gilt für Geschäftsreisende und Touristen gleichermaßen. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wie hoch ist die Steuer? Die Steuer ist ein pauschaler Satz / Übernachtung und Übernachtungsgast. Der pauschale Steuersatz beträgt pro Übernachtung und Beherbergungsgast im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2025 3,50 Euro. Sie wird vom Beherbergungsbetrieb zusätzlich zum Übernachtungspreis erhoben und separat in Rechnung gestellt. Weitere Informationen zur Übernachtungssteuer sowie zu möglichen Ausnahmen und Nachweispflichten finden Sie in deutscher, englischer und französischer Sprache auf der offiziellen Website der Stadt Karlsruhe: Web: www.karlsruhe.de/uebernachtungsteuer Web: www.karlsruhe.de/citytax Oder unter dem Kontakt: Telefon: 0721/133-2204, -2205, -2207 Email: citytax@karlsruhe.de
Ausstattung & Information
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Flughafen FKB: 30
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Flughafen FRA: 130
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Flughafen STR: 70
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Kongresszentrum: 4
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ÖPNV: 0,6
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Internetnutzungsmöglichkeit
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Konferenzraum
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Lift/Aufzug
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Rauchfreier Gastgeber/Nichtraucherhotel
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Entfernung zum Messe-/Kongresszentrum (in km): 0,6
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Entfernung zum nächsten Bahnhof (in km): 4,8
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Entfernung zur Stadt-/Ortsmitte: 3
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Frühstücksbuffet
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Haustiere erlaubt
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Kreditkarten
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Nachtportier
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Parkplatz
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Deutsch
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Englisch
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Russisch
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ÖPNV: 0,6
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Anzahl Betten: 168
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Anzahl der Zimmer: 111
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Hotel garni
Karte

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