Karlsruher Pausengutschein

 

Karlsruher Pausengutschein
Karlsruher Pausengutschein

Als Arbeitgeber den Mitarbeitern eine Freude machen? Mit dem Karlsruher Pausengutschein, kein Problem!

Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit, seinen Mitarbeitenden jeden Monat bis zu 15 Essensgutscheine steueroptimiert – als Zusatzentlohnung – zu schenken.

Mit der Ausgabe der Karlsruher Essensgutscheine kann den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Essenszuschuss von bis zu 1.301,40 € jährlich gewährt werden. Bis zu diesem Betrag können die Karlsruher Essensgutscheine steueroptimiert ausgegeben werden (§ 8 Abs. 2 EStG). Der Maximalbetrag für den täglichen Essenszuschuss liegt bei 7,23 € pro Mitarbeiter. Dabei sind die ersten 4,13 € mit 25 % pauschal zu versteuern, die zweiten 3,10 Euro sind steuerfrei.

Nationale Anbieter von Essensgutscheinen verlangen von den Unternehmen, die diese Gutscheine für ihre Mitarbeitenden erwerben, bis zu 10 % des Werts an Gebühren. Bei dem System der City Initiative Karlsruhe fallen lediglich Gebühren in Höhe von 2,5 % an. Ein weiterer Vorteil der Essensgutscheine: Die Käuferinnen und Käufer unterstützen regionalen Lebensmittel- und Gastronomiebetriebe, denn das Geld bleibt damit in der Region.

Weitere Infos und Bestellung unter www.pausengutschein.de